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Neuigkeiten


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06.05.2017

Mandanteninformation Mai 2017

Seit 2009 gehören auch Überschüsse und Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen (z.B. Aktien, Wertpapiere) grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 EStG).

Weitere Inhalte:

1. Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungs -geschäften: Übergangsregelung

2. Zulässigkeit von Gebäudeabschreibungen bei mittelbarer Grundstücksschenkung

3. Papierbescheinigung für Bonusprogramme der Krankenkassen

4. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler

5. Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne nur nach Einzelfallprüfung

6. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und
Handwerkerleistungen

 Mandanteninformation 05.2017.pdf


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